1. Welche Laufzeit ist für mich die Richtige?
2. Kann ich einen Ratenkredit vorzeitig zurückzahlen bzw. umschulden?
3. Kann sich der Zins während der Laufzeit ändern?
4. Brauche ich eine RSV (Restschuldversicherung)?
5. Warum verlangen Banken Arbeitsgebühren?
6. Was ist der Unterschied zwischen Nominal- und Effektivzins?
7. Welche Anforderungen muss ich als Kunde erfüllen?
8. Welche Kosten kommen bei einem Ratenkredit auf mich zu?
9. Was ist die SCHUFA? Bekomme ich einen Kredit bei Negativeintrag?
10.Macht es Sinn einen zweiten Kreditnehmer in den Antrag aufzunehmen?
1. Welche Laufzeit ist für mich die Richtige?
Bei Ratenkrediten kann die Laufzeit entsprechend Ihren persönlichen Verhältnissen und der Kreditverwendung individuell vereinbart werden. Wenn es die monatlichen Belastungen erlauben, ist eine kürzere Laufzeit zu empfehlen.
Achten Sie auch darauf, ob die Bank Bearbeitungsgebühren verlangt, da diese bei einer kurzen Laufzeit den Kredit verhältnismäßig stark verteuern.
Bei einer kurzen Laufzeit sind die monatlichen Raten dann zwar höher, aber die Gesamtkosten niedriger, da der Effektivzins in der Regel auch niedriger ausfällt. Die Laufzeiten von Ratenkrediten liegen in der Regel zwischen 12 und 72 Monaten.
Wichtig!
Die Laufzeit des Ratenkredits sollte grundsätzlich nicht die Nutzungsdauer des gekauften Gegenstands übersteigen. Einige Banken vergeben Ratenkredite für den Auto- oder Motorradkauf mit einer Laufzeit bis zu 24 Monaten zu besonders günstigen Konditionen.
2. Kann ein Ratenkredit gekündigt werden?
Beim Ratenkredit haben Sie das Recht den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen,
Ja, Sie haben das Recht einen Ratenkredit vorzeitig zurückzuzahlen, z.B. auch durch Aufnahme eines günstigeren Kredites bei einer anderen Bank. Die von Ihnen gezahlte Bearbeitungsgebühr wird Ihnen allerdings von der abgelösten Bank nicht zurückerstattet. Während der vereinbarten Zinsfestschreibungszeit/Darlehenslaufzeit können Sie aufgrund der gesetzlichen Regelungen das Darlehen nach frühestens 3 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen und den ausstehenden Kreditbetrag zurückzahlen.
Sie können auch während der vereinbarten Laufzeit bei den meisten Banken Teilbeträge zurückzahlen. In diesen Fällen bleibt die monatliche Rate gleich und es verkürzt sich die Laufzeit.
3. Ist der Zinssatz während der gesamten Laufzeit fest ?
Der Zinssatz den Sie auf dem endgültigen Kreditangebot der jeweiligen Bank erhalten, ist für die gesamte Laufzeit fest.
4. Brauche ich eine RSV (Restschuldversicherung)?
Kredit mit RSV bedeutet Kredit mit Versicherungsschutz - die konsequente Absicherung für Sie und Ihre Familie.
Um sich einen Wunsch zu erfüllen, nehmen Sie einen Kredit auf. Solange Sie gesund sind, können Sie die vereinbarten Rückzahlungsraten für den Kredit problemlos aufbringen. Doch was passiert, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall für längere Zeit arbeitsunfähig werden oder im schlimmsten Fall ein Todesfall eintritt? Die Restschuldversicherung zahlt, wenn Sie aufgrund oben genannter Gründe nicht mehr zahlen können. Eine Restschuldversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor den Folgen eines finanziellen Engpasses. Für nur wenige Cent pro Tag können Sie sich und Ihre Familie absichern. Die Versicherungsprämie wird einfach über den Kredit mitfinanziert. Was bietet Ihnen die Restschuldversicherung (RSV)?
Es stehen ? je nach Bank ? RSV-Arten zur Auswahl, die bei Todesfall, Unfall, Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit die Kreditraten für Sie übernehmen.
5. Warum verlangen Banken Bearbeitungsgebühren?
Gewährt eine Bank einen Kredit, fallen für die Abwicklung des Kreditantrages Kosten an. Diese Kosten werden in Form von Bearbeitungsgebühren an den Kreditnehmer weitergegeben. Die Bearbeitungsgebühren betragen in der Regel zwei Prozent des Kreditbetrages oder eine Pauschale und werden bei der Auszahlung auf die zu tilgende Kreditsumme aufgeschlagen. Einige Banken ziehen aber auch die Bearbeitungsgebühr vom Auszahlungsbetrag ab.
Die Bearbeitungsgebühr wird von Kreditinstituten aufgrund von Bearbeitungs- und Verwaltungskosten berechnet. Viele Banken bieten Ratenkredite auch ohne Bearbeitungsgebühr an. Hier sollten Sie aber darauf achten, dass die Banken diese Kosten nicht versteckt berechnen, z.B. durch Kontoführungsgebühren für den Kredit, die nicht im Effektivzins enthalten sind. Tipp!
Wenn Sie einen Ratenkredit aufnehmen, bei dem eine Bearbeitungsgebühr anfällt, gilt: Je kürzer die Laufzeit des Kredits ist, umso teurer wird er, da die Bearbeitungsgebühr sich auch auf eine geringere Anzahl von Monaten verteilt. Bei annährend gleichem Effektivzins sollten Sie sich für die Bank entscheiden, die bei vorzeitiger Rückzahlung des Kredits die Gebühren anteilsmäßig erstattet.
6. Was ist der Unterschied zwischen Nominal- und Effektivzins?
Der Nominalzins gibt die Höhe der Verzinsung Ihres Darlehens an und dient zur Berechnung der von Ihnen an den Darlehensgeber zu zahlenden Zinsrate. Der vereinbarte Zins bleibt über die gesamte Laufzeit garantiert bestehen.
Im Gegensatz zum Nominalzins berücksichtigt der gemäß Preisangabenverordnung auszuweisende Effektivzins preisbestimmende Faktoren aus dem regelmäßigen Kreditverlauf. Preisbestimmende Faktoren sind der Nominalzinssatz, Bearbeitungsgebühren, Zins- und Tilgungsverrechnungstermine, Tilgungssatz, -beginn und -höhe sowie der Auszahlungskurs. Diese Faktoren werden bei der Berechnung auf die vereinbarte Zinsfestschreibungszeit verteilt. Das Ergebnis ist der Effektivzins, der Ihnen die Gesamtkosten des Darlehens pro Jahr in Prozent angibt und Ihnen als theoretische Vergleichsgröße dient. Sie können nun mit Hilfe des Effektivzinses Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibungszeit vergleichen. Hierfür müssen in den jeweiligen Angeboten allerdings alle preisbestimmenden Faktoren bis auf den Nominalzins identisch sein. Da Ihnen die Berechnungsfaktoren aber leider nicht immer genannt werden, ist ein Preisvergleich über den Effektivzins nur bedingt möglich.
Erschwert wird der Vergleich auch durch eine Reihe weiterer Kosten, die nicht im Effektivzins berücksichtigt sind.
Es empfiehlt sich daher, neben dem Effektivzins, auch die weiteren Kosten für das von Ihnen gewünschte Darlehen eingehend zu prüfen.
7. Welche Anforderungen muss ich als Kunde erfüllen?
Mit Ihrem regelmäßigen Einkommen müssen Sie in der Lage sein, neben Ihren monatlichen Ausgaben die zusätzliche Belastung aus Ihrem Darlehen zu tragen.
Sie können einen gewissen Teil an Eigenkapital in die Finanzierung einbringen (z.B. Anzahlung bei Neuwagenkauf).
8. Welche Kosten kommen bei einem Ratenkredit auf mich zu?
Bei der Inanspruchnahme eines Ratenkredites fallen in der Regel für Sie lediglich Kosten für Zinsen und die Bearbeitungsgebühr an. Vergleichen Sie hierzu auch die Konditionen unserer Bankpartner. Auf Wunsch können Sie eine Restschuldversicherung abschließen.
KEINE Kosten entstehen Ihnen für Negativerklärungen, Vermittlungsgebühren, Kontoführungsgebühren, Kosten für Auslagenersatz, Nachnahmegebühren für Kreditunterlagen und Abschlussgebühren! Im Bereich des Verbraucherkredites (Ratenkredit) schreibt § 4 Abs. 1 des Verbraucherkreditgesetzes (VerbrKrG) die Angabe der Summe der Kosten im schriftlichen Darlehensvertrag vor. Allgemein sind für Ratenkredite auch die Vorschriften der Preisangabenverordnung zu beachten (u.a. Angabe des effektiven Jahreszinses).
9. Was ist die SCHUFA? Bekomme ich einen Kredit bei Negativeintrag?
Schufa ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Wenn Sie einen Negativeintrag haben, dann erhalten Sie keinen Kredit. Eine Kreditunwürdigkeit kann insbesondere bei einer negativen SCHUFA-Auskunft und bei Zahlungsrückständen bei abzulösenden Darlehen laut Gläubigerbestätigung vorliegen.
10. Macht es Sinn einen zweiten Kreditnehmer in den Antrag aufzunehmen?
Bei der Kreditentscheidung der Banken spielt die Höhe des Risikos eines Kreditausfalles die entscheidende Rolle. Sollte nicht nur eine Person, sondern auch eine weitere Person Kreditnehmer werden, so reduziert sich das Risiko für die Bank und die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten, steigt.